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   OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98   

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https://dejure.org/2001,9149
OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98 (https://dejure.org/2001,9149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.01.2001 - 1 U 1557/98 (https://dejure.org/2001,9149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 1 U 1557/98 (https://dejure.org/2001,9149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsanspruch; Verjährung; Auslegung; Testament

  • Judicialis

    BGB § 1939; ; BGB § ... 2303 Abs. 2; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 1931 Abs. 1; ; BGB § 1931 Abs. 3; ; BGB § 1371 Abs. 2; ; BGB § 1371 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 1 1. Alt.; ; BGB § 1937; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2313; ; BGB § 2332 Abs. 1; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 532; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als Testament mit Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 3 O 398/95
  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Dieser Ansicht ist insbesondere im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1995 (NJW 1995, 1157) selbst bei Berücksichtigung der Äußerung des um eine vom Anwalt der Klägerin, Streitverkündeten Dr.R Stellungnahme gebetenen Notars H vom 30. November 1992 (Bl.359 GA) nicht zu folgen.

    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (BGH NJW 1995, 1157 m.w.N.).

  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Vorstellungen des Pflichtteilsberechtigten über den beim Erbfall vorhandenen Nachlass und seinen Wert zutreffen (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f und a.a.O.).
  • RG, 20.03.1922 - IV 630/21

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Denn es ist seine Sache, sobald er die beeinträchtigende Verfügung kennt, sich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist über die für die Pflichtteilsfrage in Betracht kommenden Verhältnisse, insbesondere über Bestand und Wert des Nachlasses zu unterrichten (Staudinger-Olshausen a.a.O., Rdz.17 unter Hinweis auf RGZ 104, 195 f und w.N.).
  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Nach dem Begehren der Klägerin braucht hier nicht entschieden zu werden, ob sie noch mit Erfolg neben dem Pflichtteilsanspruch nach güterrechtlichen Vorschriften (§ 1373 f BGB) Ausgleich eines etwaigen Zugewinns fordern kann, wobei für den selbständigen Anspruch auf Zugewinnausgleich (vgl. BGH NJW 1983, 388) ebenfalls die Frage der Verjährung von Bedeutung sein dürfte (vgl. BGH NJW 1984, 2935).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96

    Frist für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Nachlassvermögen in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Die hiervon abweichende weitergehende von der Klägerin zitierte Rechtsansicht, derzufolge es für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz (immer unterstellt, dass es sich vorliegend tatsächlich um von der DDR enteignetes Grundvermögen handeln sollte), pauschal auf den Zeitpunkt ankomme, in dem der Anspruch nach dem Vermögensgesetz rechtskräftig beschieden sei (Casimir in Deutsche Zeitschrift 1993, 234, 236), ist nach der Gesetzeslage nicht vertretbar (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1157).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Dies reicht nach § 2087 BGB für die Annahme einer Erbeinsetzung aus (vgl. BGH DNotZ 1972, 500 und BayObLG FamRZ 1992, 862).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Dies reicht nach § 2087 BGB für die Annahme einer Erbeinsetzung aus (vgl. BGH DNotZ 1972, 500 und BayObLG FamRZ 1992, 862).
  • BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81

    Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    Nach dem Begehren der Klägerin braucht hier nicht entschieden zu werden, ob sie noch mit Erfolg neben dem Pflichtteilsanspruch nach güterrechtlichen Vorschriften (§ 1373 f BGB) Ausgleich eines etwaigen Zugewinns fordern kann, wobei für den selbständigen Anspruch auf Zugewinnausgleich (vgl. BGH NJW 1983, 388) ebenfalls die Frage der Verjährung von Bedeutung sein dürfte (vgl. BGH NJW 1984, 2935).
  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 6 W 128/93

    Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über des Wert des Nachlasses;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    In solchen Fällen beginnt, wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, nach herrschender Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung des § 2313 BGB der Lauf der Verjährungsfrist frühestens mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes vom 29. September 1990, das ist der Tag der Wiedervereinigung: 3. Oktober 1990 (vgl. BGH NJW 1993, 2176; OLG Koblenz in DtZ 1993, 253 und Pressler, DtZ 1993, 229).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
    In solchen Fällen beginnt, wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, nach herrschender Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung des § 2313 BGB der Lauf der Verjährungsfrist frühestens mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes vom 29. September 1990, das ist der Tag der Wiedervereinigung: 3. Oktober 1990 (vgl. BGH NJW 1993, 2176; OLG Koblenz in DtZ 1993, 253 und Pressler, DtZ 1993, 229).
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